Eidgenössische Fischereistatistik

Die Anleitung erklärt detailliert die Handhabung der Statistik.

Die Eidg. Fischereistatistik enthält detaillierte Daten zur Fischerei in der Schweiz. Gemäss Art. 10 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) liefern die Kantone dem Bundesamt bis Ende August die Angaben über die im Vorjahr eingesetzten und gefangenen Fische und Krebse. Sie gliedern diese nach:

  • Seen und Fliessgewässer

  • Fisch- und Krebsarten

  • Berufs- und Angelfischerei

Je nach Kanton und Jahr werden die Fischereidaten unterschiedlich erfasst. In der Eidg. Fischereistatistik aufbereitetet, liefern sie einen guten Überblick zum Trend der Fischerei in der Schweiz.

Das Ziel der Eidg. Fischereistatistik ist eine Zusammenfassung der Fischereidaten der ganzen Schweiz. Weitere Datenbestände wie Fischsterben, Fischimport und Speisefischproduktion runden die umfangreiche Datensammlung ab.

Die Fischerei wird in jedem Kanton etwas anders verwaltet. Auf Basis des Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) vom 21. Juni 1991 und der VBGF vom 24. November 1993 legen die Kantone die kantonalen Gesetze und Reglemente fest. Ausserdem weist die Schweiz verschiedene Grenzgewässer auf (z.B. Genfersee, Bodensee, Locarno und Luganersee, der Doubs, der Rhein, etc.), für die spezielle Regelungen gelten.